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   LG Ellwangen/Jagst, 24.01.2024 - 1 O 73/22   

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LG Ellwangen/Jagst, 24.01.2024 - 1 O 73/22 (https://dejure.org/2024,2365)
LG Ellwangen/Jagst, Entscheidung vom 24.01.2024 - 1 O 73/22 (https://dejure.org/2024,2365)
LG Ellwangen/Jagst, Entscheidung vom 24. Januar 2024 - 1 O 73/22 (https://dejure.org/2024,2365)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Baden-Württemberg

    Zur Persönlichkeitsrechtsverletzung einer der sog. Querdenken-Bewegung zuzurechnenden Person durch sog. Tweets auf der Plattform X (vormals Twitter)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 19.08.2020 - 1 BvR 2249/19

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung wegen

    Auszug aus LG Ellwangen/Jagst, 24.01.2024 - 1 O 73/22
    Es sind dies Fälle, in denen eine vorherige Auseinandersetzung erkennbar nur äußerlich zum Anlass genommen wird, um über andere Personen herzuziehen oder sie niederzumachen, etwa in Fällen der Privatfehde (BVerfG, Beschluss vom 09.02.2022, 1 BvR 2588/20, NStZ 2022, 734 Rn. 22; Beschluss vom 19.08.2022, 1 BvR 2249/19, NJW 2021, 148 Rn. 15).

    Dass die Einordnung ehrkränkender Äußerungen als Schmähung eine eng zu handhabende Ausnahme bleibt, entspricht dem Grundsatz des Ausgleichs von Grundrechten durch Abwägung (BVerfG, Beschluss vom 19.08.2022, 1 BvR 2249/19, NJW 2021, 148 Rn. 17).

    Ein solches Vorgehen bietet sich vielmehr in den vielfach nicht eindeutig gelagerten Grenzfällen an (BVerfG, Beschluss vom 19.08.2022, 1 BvR 2249/19, NJW 2021, 148 Rn. 18).

  • BVerfG, 19.12.2021 - 1 BvR 1073/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche Versagung der Auskunft

    Auszug aus LG Ellwangen/Jagst, 24.01.2024 - 1 O 73/22
    Sie können persönlich nicht bekannte Personen, aber auch solche des öffentlichen Lebens betreffen, die im Schutz der Anonymität des Internets ohne jeden nachvollziehbaren Bezug zu einer Sachkritik grundlos aus verwerflichen Motiven wie Hass- oder Wutgefühlen heraus verunglimpft und verächtlich gemacht werden (BVerfG, Beschluss vom 19.12.2021, 1 BvR 1073/20, GRUR-RS 2021, 44392 Rn. 29).

    Das bei der Abwägung anzusetzende Gewicht der Meinungsfreiheit ist umso höher, je mehr die Äußerung darauf zielt, einen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung zu leisten, und umso geringer, je mehr es hiervon unabhängig lediglich um die emotionalisierende Verbreitung von Stimmungen gegen einzelne Personen geht (BVerfG, Beschluss vom 19.12.2021, 1 BvR 1073/20 Rn. 31; BVerfG, Beschluss 19.05.2020, 1 BvR 2397/19 Rn. 29).

  • BVerfG, 24.07.2013 - 1 BvR 444/13

    Strafrechtliche Verurteilung von Mitarbeitern einer Flüchtlingsorganisation wegen

    Auszug aus LG Ellwangen/Jagst, 24.01.2024 - 1 O 73/22
    Wesentliches Merkmal der Schmähung ist mithin eine das sachliche Anliegen völlig in den Hintergrund drängende persönliche Kränkung (BVerfG, Beschluss vom 24.07.2013, 1 BvR 444/13 Rn. 21).

    Bei Äußerungen der Öffentlichkeit wesentlich berührenden Fragen kommt eine Schmähkritik damit nur ausnahmsweise in Betracht (BVerfG, Beschluss vom 24.07.2013, 1 BvR 444/13 Rn. 21; BVerfGE 93, 266 [294]).

  • BVerfG, 02.07.2013 - 1 BvR 1751/12

    Die Bezeichnung einer Rechtsanwaltskanzlei als "Winkeladvokatur" kann von der

    Auszug aus LG Ellwangen/Jagst, 24.01.2024 - 1 O 73/22
    Diese Äußerung sei gemäß BVerfG, Beschluss vom 02.07.2013 - 1 BvR 1751/12 von der Meinungsfreiheit gedeckt.

    Der allgemeine Hinweis des Beklagten auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 02.07.2013 - 1 BvR 1751/12 zur im Einzelfall gerechtfertigten Bezeichnung als "Winkeladvokatur" reicht nicht, um den Kläger anlasslos derart massiv anzugehen.

  • BGH, 14.02.1958 - I ZR 151/56

    Herrenreiter - Schmerzensgeld für Persönlichkeitsrechtsverletzungen

    Auszug aus LG Ellwangen/Jagst, 24.01.2024 - 1 O 73/22
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs seit der sog. Herrenreiter-Entscheidung (BGHZ 26, 349) begründet die schuldhafte Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts einen Anspruch auf eine Geldentschädigung, wenn es sich um einen schwerwiegenden Eingriff handelt und die Beeinträchtigung nicht in anderer Weise befriedigend aufgefangen werden kann.
  • BGH, 11.12.2008 - IX ZB 232/08

    Unterbrechung eines Rechtsstreits nach Einreichung der Klage bei Gericht

    Auszug aus LG Ellwangen/Jagst, 24.01.2024 - 1 O 73/22
    Der Kläger verkennt, dass § 240 ZPO nur Anwendung findet, wenn das Insolvenzverfahren über das Vermögen nach Klagezustellung eröffnet wird (vgl. BGH, Beschluss vom 11.12.2008 - IX ZB 232/08, NZI 2009, 169).
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus LG Ellwangen/Jagst, 24.01.2024 - 1 O 73/22
    Bei Äußerungen der Öffentlichkeit wesentlich berührenden Fragen kommt eine Schmähkritik damit nur ausnahmsweise in Betracht (BVerfG, Beschluss vom 24.07.2013, 1 BvR 444/13 Rn. 21; BVerfGE 93, 266 [294]).
  • BVerfG, 19.05.2020 - 1 BvR 2397/19

    Klarstellung verfassungsrechtlicher Maßgaben für strafrechtliche Verurteilungen

    Auszug aus LG Ellwangen/Jagst, 24.01.2024 - 1 O 73/22
    Das bei der Abwägung anzusetzende Gewicht der Meinungsfreiheit ist umso höher, je mehr die Äußerung darauf zielt, einen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung zu leisten, und umso geringer, je mehr es hiervon unabhängig lediglich um die emotionalisierende Verbreitung von Stimmungen gegen einzelne Personen geht (BVerfG, Beschluss vom 19.12.2021, 1 BvR 1073/20 Rn. 31; BVerfG, Beschluss 19.05.2020, 1 BvR 2397/19 Rn. 29).
  • BVerfG, 08.02.2017 - 1 BvR 2973/14

    Die falsche Einordnung einer Äußerung als Schmähkritik verkürzt den

    Auszug aus LG Ellwangen/Jagst, 24.01.2024 - 1 O 73/22
    Auch eine solche überzogene oder gar ausfällige Kritik macht eine Äußerung allerdings für sich genommen noch nicht zur Schmähung (BVerfG, Beschluss vom 08.02.2017 - 1 BvR 2973/14, NJW 2017, 1460 - rechtsextreme Idioten).
  • OLG Stuttgart, 23.09.2015 - 4 U 101/15

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Bezeichnung eines "Bloggers" als "bekannter

    Auszug aus LG Ellwangen/Jagst, 24.01.2024 - 1 O 73/22
    Bei den Tweets des Beklagten vom 23.01.2022 und 06.06.2022 (Anlagen K4 bzw. K15), dass der Kläger Frauen treten und schlagen würde, handelt es sich um Tatsachenbehauptungen, da diese Aussagen einer Überprüfung auf ihre Richtigkeit mit den Mitteln des Beweises zugänglich sind (OLG Stuttgart, Urteil vom 23.09.2015 - 4 U 101/15, NJW-RR 2016, 932, 934, Rn. 84 m.w.N.; OLG Karlsruhe, Urteil vom 23.06.2021 - 6 U 190/20, GRUR-RS 2021, 15374, Rn. 95).
  • BVerfG, 09.02.2022 - 1 BvR 2588/20

    Schutz der Meinungsfreiheit und Strafbarkeit wegen Beleidigung

  • BGH, 30.05.2000 - VI ZR 276/99

    Meinungsäußerung "Babycaust"

  • OLG Stuttgart, 29.11.2023 - 4 U 58/23

    Bezeichnung als dämliches Stück Hirn-Vakuum ist eine Schmähkritik, die nicht

  • OLG Karlsruhe, 23.06.2021 - 6 U 190/20

    Erklärter Antisemit - Bezeichnung eines Politikers als "erklärter Antisemit und

  • OLG Karlsruhe, 26.05.2023 - 10 U 24/22

    Löschung von Beiträgen strafbaren Inhalts in sozialen Netzwerken

  • BayObLG, 15.08.2023 - 204 StRR 292/23

    Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht bei Beleidigungen

  • BVerfG, 12.12.1990 - 1 BvR 839/90

    Schmähkritik - Persönlichkeitsrecht - Meinungsäußerungsfreiheit - Abwägung

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